Streit zwischen "Spiegel" und Ulmen geht ins Hauptsacheverfahren - epd medien

09.07.2026 14:44

Der "Spiegel" will den Gerichtsbeschluss, mit dem weitere Aussagen über Christian Ulmen untersagt wurden, nicht hinnehmen. Das Magazin fordert den Schauspieler zur Einleitung eines Hauptsacheverfahrens auf. Ulmens Anwälte wollen dem nachkommen.

"Spiegel"-Verlagsgebäude in Hamburg

Hamburg (epd). Der Rechtsstreit zwischen dem "Spiegel" und dem Schauspieler Christian Ulmen geht in eine weitere Runde. "Wir haben beim Landgericht Hamburg beantragt, Christian Ulmen zur Erhebung der Hauptsacheklage aufzufordern", sagte eine Sprecherin des Magazins am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ulmens Anwalt Simon Bergmann sagte dem epd, der Aufforderung werde man "selbstverständlich nachkommen". Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hatte dem "Spiegel" im Juni in einem Eilbeschluss untersagt, bestimmte Textpassagen über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes weiter zu verbreiten.

Gegen den Beschluss des OLG, mit dem die Entscheidung der Vorinstanz zu Ungunsten des "Spiegels" geändert wurde, gibt es keine direkten Rechtsmittel. Der "Spiegel" nutzt nun aber die Möglichkeit, die Gegenseite in ein Hauptsacheverfahren zu zwingen. Das würde erneut beim Landgericht Hamburg beginnen und könnte vor dem Bundesgerichtshof enden. Reicht Ulmen die Hauptsacheklage nicht in einer bestimmten Frist ein, kann die OLG-Verfügung für gegenstandslos erklärt werden.

Verbreiten von Deepfake-Pornofotos "unstreitig"

Nach dem OLG-Beschluss ist es dem "Spiegel" derzeit auch verboten, durch die Darstellung in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe "Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet". Es fehle an einem "Mindestbestand an Beweistatsachen für die in Rede stehenden Verdachtsäußerungen". Das Gericht untersagte zudem Textpassagen, die indirekt aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zitierten.

Dass Ulmen Deepfake-Pornofotos seiner Ex-Frau sowie Fakeprofile und Videoaufnahmen täuschend ähnlicher Frauen verbreitet habe, sei "im Verfahren unstreitig", hielt das OLG fest. Das Landgericht Hamburg hatte im Mai lediglich die Behauptung untersagt, Ulmen sei zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen.

Bisher erfolglose Anträge werden weiterverfolgt

Ulmens Anwalt Bergmann erklärte: "Wir gehen davon aus, dass im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg und nachfolgend im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gleichermaßen über unsere Unterlassungsanträge entschieden wird wie im Verfügungsverfahren." Soweit die Hauptsacheklage die Möglichkeit eröffne, die bisher nicht zugesprochenen Unterlassungen weiterzuverfolgen, werde man diese ergreifen. Ob darüber hinausgehende Anträge gestellt werden, sei noch nicht entschieden, sagte der Jurist von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann.

Der "Spiegel" hatte im März einen Text unter der Überschrift "Entblößt im Netz" und einen nahezu wortgleichen Artikel in seinem Online-Angebot unter der Überschrift "Strafanzeige gegen Christian Ulmen - 'Du hast mich virtuell vergewaltigt'" veröffentlicht. Die Schauspielerin Fernandes erhob darin schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, unter anderem ging es um Identitätsdiebstahl. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

rid



Zuerst veröffentlicht 09.07.2026 10:43 Letzte Änderung: 09.07.2026 16:44

Schlagworte: Medien, Justiz, NEU

zur Startseite von epd medien