10.07.2026 08:53
Leipzig (epd). Im Falle eines Ausstiegs von Sachsen-Anhalt aus dem MDR-Staatsvertrag hat die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Konsequenzen angekündigt. Gegen eine mögliche Kündigung durch eine neue Landesregierung nach der Wahl im September würde der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) juristisch vorgehen, sagte der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, zu entsprechenden Ankündigungen der in Umfragen vorn liegenden AfD.
Zwar könne eine Landesregierung rein rechtlich betrachtet das bestehende Mediensystem umgestalten. Es sei jedoch nicht zulässig, "Tabula Rasa" zu machen und damit eine Leerstelle in der Medienlandschaft zu hinterlassen. Vielmehr müsste "ein adäquater öffentlich-rechtlicher Rundfunk angeboten werden, der den Grundsätzen der Verfassung entspricht". Das sei verfassungsrechtlich so vorgesehen, und das gelte auch im Fall eines Wahlsiegs der AfD, sagte Schröder. Auf diese Rechtslage hatte bereits im April der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf im Gespräch mit dem epd hingewiesen.
Eine Kündigung könnte frühestens nach einer zweijährigen Frist zum 1. Januar 2029 wirksam werden. Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung wäre der MDR dann statt einer Drei-Länder-Anstalt künftig eine Zwei-Länder-Anstalt. Der Staatsvertrag mit den anderen beiden Ländern Sachsen und Thüringen bliebe bestehen, sagte Schröder.
Die AfD in Sachsen-Anhalt hat in Aussicht gestellt, aus dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszusteigen und die bestehenden Staatsverträge zu kündigen. Der Landtag hat Ende April jedoch neue parlamentarische Regeln beschlossen, wonach der Ministerpräsident nicht mehr wie bisher Staatsverträge allein kündigen kann. Erforderlich ist nun ein Parlamentsbeschluss. Die von der AfD angekündigten medienpolitischen Vorhaben würden Schröder zufolge "auf jeden Fall eine Situation mit Unsicherheiten und Risiken" schaffen.
Er verwies darauf, dass es auch bei einem Ausstieg aus dem MDR bei der Verpflichtung zum Rundfunkbeitrag bliebe. Der Beitrag würde bei einer Kündigung durch Sachsen-Anhalt weiter eingezogen werden, da er 2021 vom Bundesverfassungsgericht auf 18,36 Euro festgesetzt wurde. "Eine neue Anpassung müssten erst alle 16 Bundesländer einstimmig beschließen", sagte der Jurist.
Der MDR steht auch jenseits juristischer Auseinandersetzungen vor Herausforderungen. Intendant Ralf Ludwig sagte: "Zu den 160 Millionen Euro, die wir bis 2028 einsparen müssen, kommen wegen der ausgebliebenen Beitragserhöhung rund 30 Millionen an Einsparungen hinzu." Setze sich auch die neue Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht durch, dann fehlen dem MDR Ludwig zufolge von 2027 an weitere 30 Millionen Euro.
Die Bundesländer hatten die zunächst von der KEF ermittelte Anhebung zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt, darüber berät das Bundesverfassungsgericht derzeit nach einer Klage von ARD und ZDF. Im Februar hatte die KEF empfohlen, den Rundfunkbeitrag von 2027 an nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zum Thema digitale Transformation kündigte der MDR einen regionalen Digitalkanal für Sachsen-Anhalt an, der von 2028 an auf Youtube abrufbar sein wird. Laut dem Direktor des MDR-Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt, Tim Herden, wird er derzeit für die Zielgruppe zwischen 35 und 50 Jahren aufgebaut. Geplant seien acht- bis zehnminütige Reportagen sowie weitere Beiträge und Dokumentationen aus Mitteldeutschland.
lob/dir
Zuerst veröffentlicht 10.07.2026 10:53 Letzte Änderung: 10.07.2026 15:31
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Wahlen, NEU
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