16.07.2026 13:31
Berlin (epd). Für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk sollen Kooperationen erleichtert werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwochabend einen Entwurf zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wie die Bundesregierung mitteilte. Darin sind für den Rundfunk Ausnahmen vom Kartellverbot vorgesehen. ARD, ZDF, Deutschlandradio und der Privatmedien-Verband Vaunet begrüßten den Beschluss am Donnerstag.
Ein vom Bundeswirtschaftsministerium im Juni vorgelegter Referentenentwurf enthielt noch keine Sonderregeln für den Rundfunk. Der Bundesrat und die Sender hatten daraufhin Änderungen eingefordert und dies auch mit Kooperationsvorgaben im Ende 2025 novellierten Medienstaatsvertrag begründet. Sie stützten sich außerdem darauf, dass Union und SPD die Bereichsausnahme 2025 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Kritik am Fehlen einer entsprechenden Regelung hatte auch der neue Koordinator der Rundfunkkommission der Länder, Torsten Welling (CDU), geäußert.
Das Wirtschaftsministerium verwies nun auf den Medienstaatsvertrag. Demnach seien öffentlich-rechtliche Sender "mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut und zu Einsparungen verpflichtet worden". Kooperationen, die dazu dienten, diesen Auftrag zu erfüllen, seien vom Kartellverbot ausgenommen. Darüber hinaus werde auch für nicht-redaktionelle Kooperationen von Privatsendern das Verbot nicht gelten.
Das Bundeskartellamt hatte es unterstützt, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Referentenentwurf auf Sonderregelungen für den Rundfunk zunächst verzichtete. "Kartellrechtliche Bereichsausnahmen höhlen den Wettbewerbsschutz aus und sollten daher möglichst unterbleiben", erklärte die Bonner Behörde in ihrer Stellungnahme zum Novellierungsverfahren. Die wirtschaftliche und wettbewerbliche Situation etwa im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sei nicht mit der für die Presseverlage vergleichbar, hieß es damals.
Mit der GWB-Novelle sollen auch Sanierungsfusionen für Presseverlage erleichtert werden. Daneben sieht der Entwurf vor, für die Presse verlagswirtschaftliche Kooperationen unbefristet zuzulassen. Die Zusammenarbeit außerhalb des redaktionellen Bereichs war 2017 für eine Dauer von zehn Jahren erleichtert worden. Die Digitalisierung und die Marktmacht großer Internet-Plattformen führten dazu, dass die Werbeerlöse der Presse auf absehbare Zeit sinken würden, heißt es im Gesetzentwurf. Um die Pressevielfalt zu schützen, müsse es erweiterte Kooperationsmöglichkeiten auch künftig geben.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (parteilos), erklärte, mit den Anpassungen verschaffe man "Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung". Er verwies auf den scharfen Wettbewerbsdruck. Den Medienunternehmen werde es "unterhalb einer bestimmten Größe nun leichter möglich sein, sich durch wirtschaftliche Sanierungen, Kooperationen oder Fusionen am Markt neu aufzustellen". Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf zur weiteren Beratung in den Deutschen Bundestag.
Die ARD bezeichnete den Beschluss auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) als "essenziellen Schritt, um endlich die notwendige Rechtssicherheit herzustellen für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten". Vaunet sprach von einer wichtigen Entscheidung "für die wirtschaftliche Zukunft privater Medienunternehmen in Deutschland".
Bei Kooperationen würden private Rundfunkunternehmen kartellrechtlich mit der Presse gleichgestellt, erklärte der Vaunet-Vorstandsvorsitzende Claus Grewenig. Das stärke die wirtschaftliche Basis der Privaten im Wettbewerb mit digitalen Gatekeeper-Plattformen und damit auch die publizistische Vielfalt in Deutschland. In der weiteren Umsetzung sollten allerdings alle Formen der Kooperation, die der Medienstaatsvertrag zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen umfassend vorsehe, auch durch das GWB ermöglicht werden, forderte Vaunet.
Das Deutschlandradio begrüßte den Beschluss ebenfalls. Man arbeite seit Bestehen der Sendeanstalt eng mit den Landesrundfunkanstalten der ARD und mit dem ZDF zusammen, erklärte der Sender auf epd-Anfrage. Die Verpflichtung zur Kooperation sei schon 1993 im Staatsvertrag von Deutschlandradio festgeschrieben worden. Das ZDF lobte auf Anfrage, "dass in diesem Bereich Rechtssicherheit hergestellt werden soll".
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) sprachen von einem "ersten, aber keinesfalls ausreichenden Schritt zur Sicherung der Pressevielfalt im digitalen Zeitalter". Wesentliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren seien unverzichtbar, "um das veraltete Print-Pressekartellrecht an die Realität der digitalen Transformation anzupassen". So forderten die Verbände, dass Kooperationen der Verlage auch im redaktionellen Bereich ermöglicht werden, wenn die Unabhängigkeit der Redaktionen gewahrt bleibt.
Außerdem müsse endlich ein "fairer Wettbewerb im Bereich der Verbreitung digitaler Presse über digitale Gatekeeper" effektiv durchgesetzt werden. Positiv zu bewerten sei die Anhebung der Umsatzschwellen in der Fusionskontrolle, erklärten BDZV und MVFP. Gleiches gelte für die Entfristung der Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen und die geplanten Änderungen bei der Sanierungsfusion.
vnn/rid
Zuerst veröffentlicht 16.07.2026 12:50 Letzte Änderung: 16.07.2026 15:31
Schlagworte: Medien, Bundesregierung, NEU
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