ZDF-Sendungen künftig auch auf Joyn abrufbar - epd medien

21.07.2026 09:49

Ob der private Streaming-Dienst Joyn Inhalte aus Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender übernehmen darf, beschäftigte im vergangenen Jahr die Gerichte. Nun verkündeten ZDF und die Tochtergesellschaft von ProSiebenSat.1 eine Einigung.

Das ZDF und ProSiebenSat.1 bauen ihre Zusammenarbeit aus

Mainz, Unterföhring (epd). Inhalte der ZDF-Mediathek können künftig auch über die Streaming-Plattform Joyn von ProSiebenSat.1 abgerufen werden. Die beiden Unternehmen kündigten am Dienstag den Start des neuen Angebots für das vierte Quartal 2026 an. Nachrichten, Dokumentationen, Kultur- und Unterhaltungsangebote des ZDF würden auf Joyn kostenlos und werbefrei zur Verfügung gestellt. Die Kooperation soll die "Sichtbarkeit öffentlich-rechtlicher journalistischer Angebote im digitalen Raum" stärken und den Medienstandort Deutschland insgesamt stärken.

Starkes Signal für die Zukunft des dualen Mediensystems

Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski (CDU), der auch Mitglied des ZDF-Fernsehrates ist, begrüßte den Schritt als "ein starkes Signal für die Zukunft des dualen Mediensystems" und sprach von einem guten Vorbild für "das neue Miteinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatfernsehen". Dass ZDF-Inhalte künftig auch über Joyn erreichbar seien, verbessere die Auffindbarkeit hochwertiger journalistischer und kultureller Angebote. "Wir haben uns als Nordrhein-Westfalen bei der Weiterentwicklung des Medienstaatsvertrages besonders eingesetzt für kluge Kooperation statt künstlicher Konkurrenz. Dieses Beispiel zeigt, wie moderne Medienregulierung Innovationen ermöglicht und zugleich die Vielfalt des dualen Mediensystems stärkt."

Aktuell bietet Joyn neben einer umfangreichen Mediathek bereits einen Zugriff auf das Live-Fernsehprogramm von 40 Sendern, darunter auch das der öffentlich-rechtlichen. Das Streaming-Portal hatte zudem Anfang 2025 damit begonnen, Inhalte der Mediatheken von ARD, ZDF und Arte in das eigene Angebot einzubinden. Die öffentlich-rechtlichen Sender waren dagegen wegen ihrer fehlenden Zustimmung vor Gericht gezogen.

Gerichte untersagten Einbettung

Dort bekamen sie recht: Die Übernahme von Material ohne Zustimmung sei selbst dann unzulässig, wenn die Sender es der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen, entschied das Oberlandesgericht Köln im vergangenen Februar im Rechtsstreit zwischen der ARD und Joyn. Bereits im März 2025 hatte Joyn die Einbettung von Sendungen aus den öffentlich-rechtlichen Mediatheken wieder eingestellt.

Während es mit dem ZDF nun eine Einigung gab, verhandelt die ARD weiter mit Joyn über eine mögliche Kooperation. "Den Schritt des ZDF nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis und werden uns anschauen, wie sich deren Zusammenarbeit entwickelt", teilte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Oberste Priorität der ARD-Sendeanstalten bleibe jedoch "der Aufbau eines gemeinwohlorientierten Public Open Space, wie im Reformstaatsvertrag gefordert".

lmw/nbl



Zuerst veröffentlicht 21.07.2026 11:49 Letzte Änderung: 21.07.2026 14:22

Schlagworte: Medien, Internet, Fernsehen, NEU

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